Widerrufs- und
Rückgaberecht
Der Verbraucher kann seine Vertragserklärung innerhalb
von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax,
E-Mail an info@c-store.de) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen,
es sei denn, er handelt in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit. (Bestellungen durch Unternehmer). Die Frist beginnt nach Erhalt dieser
Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten
gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB
in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an:
C-Store Computer Hard- und Software GmbH
Gartenstrasse 16
37073 Göttingen
info@c-store.de
Fax : 0551 9995989
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben.
Der Verbraucher hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware
der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen
Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn er bei einem höheren Preis der
Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine
vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat.
Das Rückgaberecht besteht entsprechend § 312 d Abs. 4 BGB unter anderem nicht bei Verträgen
- zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder
eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund
ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben
können oder deren Verfallsdatum überschritten würde,
- zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen (u.a. auch CDs und DVDs)
oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt
worden sind,
- zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten.
Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Wertersatz für eine Verschlechterung der Sache zu leisten,
soweit die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist,
der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht.
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