![]() |
Allgemeine Geschäftsbedingungen |
Letztes Update: 02.01.2001 |
1. Allgemeines Verkauf und Lieferung der C-Store Hard- und Software GmbH (C-Store GmbH) erfolgen nur zu den nachstehenden Bedingungen, Abweichungen und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Bedingungen des Käufers verpflichten die C-Store GmbH nicht, auch wenn sie von der C-Store GmbH nicht ausdrücklich zurückgewiesen werden. Lieferverträge werden für die C-Store GmbH erst durch schriftliche Bestätigung verbindlich. Offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler sind für die C-Store GmbH nicht verbindlich. Bei Nichteinhaltung, insbesondere bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, die Ausführung vorliegender Aufträge bis zur Erfüllung der Bedingungen ganz oder teilweise auszusetzen, oder die Ausführung der Aufträge abzulehnen.
2. Angebot und Vertragsschluß Die Angebote der C-Store GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn die C-Store GmbH eine Bestellung des Käufers schriftlich oder fernmündlich bestätigt. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Neuberechnungen. Bei Dienstleistungsaufträgen gilt eine schriftliche Termin- und Preiszusage als unverbindlicher Richttermin / Richtpreis und nicht als verbindliche Zusage, da unvorhergesehene Termin- und Preisänderungen eintreten können.
3. Preise Alle Preise verstehen sich zuzüglich Verpackung, Transport und Frachtversicherung, zuzüglich der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer, ab Lager. Für alle Lieferungen bleibt Versand per Vorauskasse oder Bar-Nachnahme ausdrücklich vorbehalten. Die C-Store GmbH ist an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 15 Tage ab Angebotsdatum gebunden. Nicht vorhersehbare Änderungen von Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren, der Devisenbewirtschaftung etc. berechtigen die C-Store GmbH zu einer entsprechenden Preisanpassung. Bei Abrufbestellungen dient der vereinbarte Preis bei Vertragsabschluß als Grundlage. Die Preisveränderungen während der Laufzeit des Abrufvertrages berechtigen die C-Store GmbH zur Preisanpassung.
4. Liefer- und Leistungszeit Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung. Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt, sowie aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen Betriebsstörungen, höhere Gewalt und Streiks etc., gleich ob diese im eigenen Betrieb, dem Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten. In diesem Falle kann der Käufer keinen Verzugsschaden bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Wenn die Liefer- und Leistungsverzögerung länger als zwei Monate dauert, ist der Käufer berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils von dem Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Liefer- und Leistungszeit durch Gründe, die nicht von der C-Store GmbH zu vertreten sind, kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die vorgenannten Umstände kann sich die C-Store GmbH nur berufen, wenn sie den Kunden unverzüglich benachrichtigt. Bei Lieferverzug, den die C-Store GmbH zu vertreten hat, haben Kaufleute unter Ausschluß von Schadensersatzansprüchen nur das Recht zum Rücktritt vom Vertrag.
5. Versendung und Gefahrenübergang Alle Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald die Ware der den Transport ausführenden Personen übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der C-Store GmbH verlassen hat. Die C-Store GmbH versichert jedoch die Ware auf Kosten des Käufers, wenn dieser die Versicherung der Ware schriftlich begehrt. Bei Sendungen an die C-Store GmbH trägt der Versender jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei der C-Store GmbH, sowie die gesamten Transportkosten.
6. Zahlungsbedingungen Sämtliche Rechnungen sind nach vorhergehender Einigung per Bar-Nachnahme, Verrechnungsscheck-Nachnahme, Bar, Vorauskasse, Euroscheck-Nachnahme oder bei Selbstabholung zahlbar, soweit nichts anderes vereinbart ist. Alle Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anderslautenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten der Beitreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder unstreitig sind. Teillieferungen und Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst, ist die C-Store GmbH ohne besondere vorherige Ankündigung zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Anforderungen sämtliche Forderungen der C-Store GmbH gegenüber dem Käufer sofort in einem Betrag fällig. Gleiches gilt, wenn der C-Store GmbH andere Umstände bekannt werden, die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen. Hält die C-Store GmbH weiter am Vertrag fest, ist sie berechtigt, Vorauszahlungen, Bankbürgschaft oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Der C-Store GmbH steht das Recht zu, den im Verzug befindlichen Käufer von der weiteren Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechende Liefer-verträge geschlossen worden sind. Vom Verzugszeitpunkt an ist die C-Store GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäfts-banken berechneten Zinssatzes für offene Konto-korrentkredite zu berechnen. Der Käufer trägt die gesamten Beitreibungs-, etwaige Gerichts- und Voll-streckungskosten. Die C-Store GmbH ist berechtigt, ihre Forderungen abzutreten.
7. Eigentumsvorbehalt a) Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine Verbindlichkeiten aus der Lieferung gegenüber der C-Store GmbH erfüllt hat. Ist der Käufer Vollkaufmann, dann geht das Eigentum erst dann auf ihn über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten gegenüber der C-Store GmbH erfüllt hat. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Käufer bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist. b) Wird die von der C-Store GmbH gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt auch der Käufer schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen mit kaufmännischer Sorgfalt für die C-Store GmbH. c) Der Käufer darf die gelieferte Ware nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr und nur dann an Dritte veräußern, wenn diese die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nicht ausgeschlossen haben. Sicherungsübereignung und Verpfändung der dem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Waren sind dem Käufer nicht gestattet. Von bevorstehenden oder vollzogenen Pfändungen oder jeder anderen Beeinträchtigung der Rechte der C-Store GmbH, insbesondere von dem Bestehen von Globalzessionen, hat der Käufer die C-Store GmbH unverzüglich zu benachrichtigen. Bei Pfändungen ist der C-Store GmbH eine Abschrift des Pfändungsprotokolles zu übersenden. d) Veräußert der Käufer die von der C-Store GmbH gelieferte Ware bzw. die daraus hergestellten Erzeugnisse, so tritt er hiermit bereits jetzt bis zur völligen Tilgung aller Forderungen der C-Store GmbH die ihm aus der Veräußerung entstehenden Ansprüche gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an die C-Store GmbH ab. Der Käufer ist ermächtigt, die der C-Store GmbH mit dieser Vorausabtretung zedierten Forderungen für die C-Store GmbH, jedoch auf eigene Rechnung und Gefahr, einzuziehen, so lange er seinen Verpflichtungen der C-Store GmbH gegenüber vertragsmäßig nachkommt. Diese Ermächtigung kann jederzeit durch die C-Store GmbH widerrufen werden. Auf Verlangen der C-Store GmbH ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung den Drittschuldnern bekanntzugeben und der C-Store GmbH die zur Geltendmachung ihrer Rechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen. e) Übersteigt in den Fällen der vorstehenden Buchst. a) - d) der Wert der Sicherungen die Forderungen der C-Store GmbH um mehr als 20%, so gibt die C-Store GmbH auf Antrag des Käufers übersteigende Sicherungen nach ihrer Wahl frei.
8. Gewährleistung Die C-Store GmbH gewährleistet, daß ihre Produkte nicht mit Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Auslieferung an den Besteller. Die C-Store GmbH hat vor einer Wandelung des Kaufvertrages oder einer Minderung des Kaufpreises durch den Käufer das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung, jedoch höchstens zwei Mal. Sofern sich auf den zu reparierenden Geräten Daten befinden, obliegt es dem Kunden auch ohne besonderen Hinweis durch die C-Store GmbH, vor der Übergabe zur Reparatur eine Datensicherung anzufertigen. Sollten bei der Durchführung einer Reparatur auf den zu reparierenden Geräten befindliche Daten verloren gehen, so haftet die C-Store GmbH nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
9. Schadensersatzansprüche Für Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden, Verschulden bei Vertragsabschluß haftet die C-Store GmbH nur, wenn ihr bzw. ihrem Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Befindet sich der Abnehmer mit der ihm obliegenden Leistung in Verzug, so kann die C-Store GmbH nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, wenn die Leistung nicht rechtzeitig erfolgt ist. Die C-Store GmbH kann den ihr entstandenen Schaden nach ihrer Wahl konkret berechnen oder mit 10 % pauschal festsetzen.
10. Software Soweit Programme zum Lieferumfang gehören, räumt die C-Store GmbH dem Käufer ein nichtausschließliches, übertragbares Nutzungsrecht ein. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden.
11. Anwendbares Recht Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der C-Store GmbH und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Andere nationale Rechte, ebenso das einheitliche internationale Kaufrecht (EKS, EKAG, jeweils v. 17.07.1973) werden ausgeschlossen.
12. Datenschutz Die C-Store GmbH ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß Bundesdatenschutzgesetz, daß persönliche Daten über den Kunden mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden.
13. Export Die C-Store GmbH weist darauf hin, daß die Ausfuhr der gelieferten Waren nur mit vorheriger behördlicher Zustimmung erfolgen darf. Verbindliche Auskünfte bezogen auf die Ausfuhr erteilt das Bundesausfuhramt Eschborn/Taunus. Die Zustimmungserklärungen sind vom Käufer vor der Verbringung der Ware einzuholen.
14. EMVG Sollte umstehende Rechnung in einem oder mehreren Posten ein von der C-Store GmbH in Verkehr gebrachtes Gerät enthalten, so wird im Hinblick auf das EMVG folgende Erklärung abgegeben : Für das umseitig näher bezeichnete Gerät wird hiermit bestätigt, daß es den Anforderungen entspricht, die in der Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit (89/336/EWG) festgelegt sind. Die Konformitätserklärung bezieht sich nur auf das von der C-Store GmbH in Verkehr gebrachte Gerät. Fertigerzeugnisse anderer Hersteller bleiben hiervon unberührt. Zur Beurteilung des Erzeugnisses hinsichtlich elektromagnetischer Verträglichkeit wurde die Norm EN55014 Herangezogen. Diese Erklärung wird verantwortlich für den Hersteller C-Store Hard- und Software GmbH, Düstere Straße 20, 37073 Göttingen abgegeben durch
Christoph Peter, Geschäftsführer
15. Gerichtsstand Ist der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentliches Sondervermögens, wird als Gerichtsstand Göttingen vereinbart. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Göttingen, Januar 2001